Mindestlohn: Neue Ordnung am Arbeitsmarkt

Am heutigen Donnerstag wird im Bundestag der Mindestlohn verabschiedet. Mit der Umsetzung eines flächendeckenden Mindestlohns erreichen wir ein Ziel jahrelanger sozialdemokratischer Politik. Der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde in Höhe von 8,50 € wird zum 1. Januar 2015 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Dabei gilt er für alle in- und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in allen Regionen und in allen Branchen.

Im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohnes gibt es auf Wunsch der Gewerkschaften eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016. In dieser Zeit kann durch bestehende oder bis Ende 2014 abzuschließende Tarifverträge repräsentativer Tarifvertragsparteien vom Mindestlohn abgewichen werden. Zusammen mit der Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen sollte diese Regelung dazu führen, dass die Tarifbindung wieder von der Ausnahme zur Regel wird - und deshalb trägt das Gesetzespaket zu Recht den Begriff der Tarifautonomie im Titel. Bestehende tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bleiben in dieser Übergangszeit ebenfalls vom gesetzlichen Mindestlohn unberührt. Die Printverlage erhalten für ihre Austräger, die uns täglich schon zu nachtschlafender Zeit mit aktuellen Neuigkeiten versorgen, eine gesetzlich geregelte Übergangsphase bis Ende 2016. Eine weitere Sonderregelung betrifft Praktika im Rahmen von Ausbildungs- und Studienordnungen sowie zur Berufsorientierung. Ohne diese Ausnahme wäre es für die jungen Menschen aber sicher schwierig geworden, weiterhin Praktikumsplätze zu finden. Auch ich beschäftige in meinem Büro solche "Orientierungspraktikanten", die viele interessante Einblicke erhalten, aber nur in begrenztem Umfang produktiv arbeiten können. Eine Bezahlung zum Bestreiten der Lebenshaltung ist für mich und viele andere dabei selbstverständlich, der Mindestlohn wäre für die Arbeit solcher Praktikanten aber nicht sachgerecht. Un- und unterbezahlte Praktika für junge Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung gehören damit aber der Vergangenheit an, und das ist auch gut so.

Weitere und dauerhafte Ausnahmen, insbesondere die für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und für langzeitarbeitslose Menschen, sind für uns Sozialdemokraten sicher schwer zu akzeptieren, stellen letztendlich aber einen Kompromiss dar, den wir aufgrund der Kraftverhältnisse in der Koalition eingehen mussten und der vor allem wegen der vereinbarten Evaluation noch vertretbar ist.

Ich finde: Unsere Arbeitsministerin Andrea Nahles und meine Kolleginnen und Kollegen im zuständigen Ausschuss haben in dieser Situation ein hervorragendes Ergebnis vorgelegt und ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt weg vom Niedriglohnland und hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit in dieser Woche beschließen werden.

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