Gesetzespaket zu den Bund-Länder-Finanzen verabschiedet

Meine Einschätzung in kurzen Worten: Wir haben mit dem heute verabschiedeten Paket an grundgesetzlichen und gesetzlichen Neuregelungen die Länder- und Kommunalfinanzen verbessert, das Kooperationsverbot aufgebrochen, den Unterhaltsvorschuss entfristet, einen Portalverbund für digitale Verwaltungsangebote geschaffen und dabei keine Privatisierung von Autobahnen oder Bundesstraßen zugelassen.

Doch nun die Langversion: Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich immer gegen eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen gestellt. Diese Position haben wir im Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, das diese Woche im Deutschen Bundestag abschließend beraten wird, in harten Verhandlungen auch durchsetzen können, so sehen das jedenfalls unsere Fachleute im Verkehrs- und im Haushaltsausschuss.

Ich will die Einschätzung der KollegInnen gerne weitergeben, die Beschlüsse aber auch in den Zusammenhang des Gesamtpakets stellen, in dessen Rahmen der Bundestag die Änderungen beraten und beschlossen hat.

  1. Wir haben die Finanzgrundlage von Ländern und Kommunen wesentlich verbessert

Ausgangspunkt dieses Gesetzgebungsverfahrens war es, dass der Bund und die Länder sich über ein umfangreiches Paket von Maßnahmen zur Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab dem Jahr 2020 geeinigt haben, mit der erhebliche Verbesserungen für die Finanzen der Länder und der Kommunen verbunden sind.

  1. Weg mit dem Kooperationsverbot: Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen und nicht von der Kassenlage von Ländern und Kommunen

Es ist uns im Rahmen dieses Pakets gelungen, das Kooperationsverbot aufzubrechen, diesen nach Martin Schulz „in Verfassungsrecht gegossenen Irrtum“. Damit können wir den Sanierungsstau an deutschen Schulen endlich angehen und dafür sorgen, dass Bildungschancen nicht von der Kassenlage einer Kommune abhängen. Der Bund kann damit finanzschwachen Kommunen Geld für Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stellen, um beispielsweise Schulgebäude zu sanieren und zu modernisieren. In einem ersten Schritt stellen wir dafür 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung.

  1. Bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung muss Deutschland voranschreiten

Teil des Gesetzpakets ist zudem ein Online-Zugangsgesetz, das eine Verpflichtung zur  Digitalisierung von Verwaltungsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen enthält. Ebenso ist vereinbart, diese Angebote in einem gemeinsamen Portalverbund zu bündeln und den Zugang damit erheblich zu erleichtern.

  1. Den Unterhaltsvorschuss haben wir entfristet

Auch der Unterhaltsvorschuss, den Alleinerziehende erhalten, wenn das eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, wird im Rahmen des Pakets neu geregelt: Künftig wird nicht nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt, sondern bis zum 18. Geburtstag, und während bislang maximal 6 Jahre lang gezahlt wurde, entfällt diese Befristung künftig komplett.

  1. Die Bundesfernstraßen und die Infrastrukturgesellschaft bleiben fest in öffentlicher Hand

Im Rahmen des Pakets wird auch die Verwaltung und der Bau von Autobahnen und sonstigen Bundesfernstraßen in Deutschland neu geordnet werden. Schon in den Beratungen im Kabinett ist es der SPD gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke im Entwurf der Regierung zur Änderung des Grundgesetzes durchzusetzen. Im Grundgesetz selbst wird in Artikel 90 geregelt, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft, die für deren Planung, Bau und Betrieb zuständig sein wird. CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt wären bereit gewesen, 49 Prozent dieser Gesellschaft an private Investoren zu verkaufen.

In intensiven und schwierigen Verhandlungen mit CDU/CSU haben wir als SPD-Bundestagsfraktion nun zwei weitere Grundgesetz-Änderungen durchgesetzt. Mit diesen Grundgesetz-Änderungen und vielen einfachgesetzlichen Änderungen stellen wir sicher, dass auch die Hintertüren für eine Privatisierung verschlossen sind. Vieles, was bislang rechtlich möglich war bei der Einbeziehung privater Betreiber und institutioneller Investoren, ist jetzt erstmals rechtlich ausgeschlossen.

Die im Regierungsentwurf angelegte Reform und teilweise Beendigung der Auftragsverwaltung für die Autobahnen ist sinnvoll. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen findet nicht statt; mit dem Gesetz errichten wir Schranken, wo es vorher keine gab, auch im Grundgesetz. Wir haben zudem die berechtigten Interessen der Beschäftigten geschützt und schaffen eine leistungsfähige neue Organisation, die ein attraktiver Arbeitgeber wird. Der Einfluss des demokratisch gewählten Parlaments auf die Verkehrsinvestitionen bleibt gewahrt.

Ich halte die Sorgen um die Privatisierung der öffentlichen Infrastruktur für gewichtig und kann sie sehr gut nachvollziehen. Vor allem auch in der Gesamtbetrachtung des Pakets, das wesentliche Verbesserungen für die Finanzen der Länder, für die Bildungsinfrastruktur und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen mit sich bringt, bin ich zu der Auffassung gelangt, dass ich dem Gesetzespaket zustimmen kann.

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