Meine Stimme für die Doppelte Widerspruchslösung bei Organspenden

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Etwa 9500 Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein Spenderorgan. Es gab im Jahr 2018 aber leider nur 955 Organspender*innen. Immer wieder sterben Menschen, während sie auf ein Spenderorgan warten. Ich finde, das muss sich ändern! Deshalb habe ich heute für die doppelte Widerspruchslösung im Bundestag gestimmt.

Die Debatte und Abstimmung im Bundestag zur Organspende-Regelung erfolgt auf der Grundlage von Anträgen, die jeweils von Gruppen von Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen eingebracht wurden. Sie entzieht sich deshalb der „üblichen“ Logik von Koalitions- und Oppositionsfraktionen. Jeder und jede Abgeordnete muss für sich und nach eigenen Sach- und Gewissensgründen entscheiden, welchem Antrag er oder sie seine Stimme gibt.

Ich unterstütze schon länger den Antrag, die Organspende durch die doppelte Widerspruchslösung zu regeln. Mit der doppelten Widerspruchslösung ist jede*r von uns Organspender*in, falls sie oder er dem nicht widersprochen oder einen anderen Willen ausgesprochen hat. Mit dem Gesetz entsteht ein Register, in dem jede*r eine Erklärung hinterlegen und diese auch jederzeit ändern kann. Das Register schafft Vertrauen unter Organspender*innen und Nicht-Organspender*innen und Rechtssicherheit für Ärzt*innen. Mit der doppelten Widerspruchslösung werden auch die Menschen entlastet, die im Falle eines Hirntods eines nahen Angehörigen neben ihrer Trauer unter dem Druck stehen, über eine Organspende eine Entscheidung zu treffen oder dabei behilflich zu sein, den Organspendeausweis zu suchen. Es ist sehr belastend, in einer solchen Situation eine solche Entscheidung treffen zu müssen. Mit der vorgesehenen Lösung können die Ärzt*innen im Register nach dem erklärten Willen schauen. Deshalb ist für mich die doppelte Widerspruchslösung die gesellschaftlich beste Lösung – sowohl für Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, als auch potentielle Spender*innen. Wir schaffen damit mehr Klarheit in den Prozessen rund um die Organspende und möchten damit auch mehr Vertrauen bei den Menschen bewirken.

Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat sich nun für einen zweiten Gesetzentwurf entschieden, der weiterhin eine eindeutige Erklärung für die Organspende einfordert. Der Organspendeausweis wird bestehen bleiben. Zusätzlich wird ebenfalls ein Register geschaffen, sodass wir online unseren Willen für eine Organspende erklären und Ärzt*innen auf dieses Register zugreifen können. Ist der Wille eines möglichen Organspenders nirgendwo erklärt, so entscheiden weiterhin die Angehörigen. Auch wenn ich persönlich die doppelte Widerspruchslösung befürworte, erhoffe ich mir auch von dieser Lösung ebenfalls eine höhere Organspendebereitschaft und mehr Vertrauen in das System der Organspende.

Jetzt ist auch der Moment, in dem sich jeder Einzelne mit der Frage der Organspende auseinandersetzen sollte. Reden Sie mit Ihrer Familie und Ihren Freunden darüber. Informieren Sie sich über die Organspende, zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie werden zukünftig häufiger über die Möglichkeit der Organspende informiert, z.B. bei Beantragung, Verlängerung oder persönlichen Abholung von Ausweispapieren.

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