Spenden
Erfolgreiche Parteiarbeit lässt sich nur mit Spenden verwirklichen. Sie können mich und die SPD in meinem Wahlkreis mit einer Spende unterstützen – schon kleine Summen helfen weiter.
Oder überweisen Sie Ihre Spende an:
KV Calw/Freudenstadt (Überweisungszweck: BTW2021)
IBAN DE98 6665 0085 0007 6006 15
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wichtige Hinweise
Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 Prozent der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 Euro jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.
Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 Euro gilt der der Kontoauszug als Spendennachweis oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers für das Finanzamt.
Bei Spenden ab 201,00 Euro wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Dafür benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen und die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind.