Einkünfte

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands erhält aus meinem Einkommen einen monatlichen Beitrag von derzeit etwa 1.200 Euro.
Mein Ehemann trägt zu unserem Familieneinkommen seine gesetzliche Rente aus mehr als 48 Jahren Berufstätigkeit sowie eine Betriebsrente bei. Neben unserem eigenen Leben bestreiten wir aus diesem Familieneinkommen Lebensunterhalt und Ausbildung unserer drei Kinder. Wir sind jeder für sich und/oder gemeinsam zahlende Mitglieder in zahlreichen Vereinen und Verbänden, und wir spenden regelmäßig und unregelmäßig, wo immer es uns notwendig und angemessen erscheint.

Abgeordnetenentschädigung („Diäten“): 10.083,47 Euro (Brutto) / monatlich

Als Bundestagsabgeordnete erhalte ich eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, im Volksmund auch „Diäten“ genannt. Die Abgeordnetendiäten betragen derzeit 10.083,47 Euro brutto im Monat. Immer wieder wurde kritisiert, niemand außer den Abgeordneten könne über die Höhe seiner Einkünfte selbst bestimmen. Das haben wir geändert und orientierten die Bezüge einmalig am Gehaltsniveau eines obersten Richters (R6) oder eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (B6) - diese sind etwa einer vergleichbaren Belastung ausgesetzt und tragen ein ähnliches Maß an Verantwortung. Ab Juli 2016 werden die Diäten nun automatisch dem Index der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.
Bundestagsabgeordnete erhalten keine Sitzungsgelder wie etwa Europaabgeordnete. Im Gegenteil werden uns pro Fehltag zwischen 20 Euro (z. B. bei einer genehmigten Dienstreise) und 200 Euro (ohne Entschuldigung an einem Plenartag) von unseren Diäten abgezogen.

Steuerfreie Kostenpauschale: 4.560,59 Euro / monatlich

Für besondere Kosten, die mir durch das Bundestagsmandat entstehen, wie beispielsweise die Miet- und Unterhaltkosten meiner Wohnung in Berlin und der Büroräume im Wahlkreis, die Fahrt- und weitere Kosten der Wahlkreisbetreuung erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 4.560,59 Euro.
Die Pauschale wird jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst. Ihre Verwendung muss nicht gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden. Damit fällt der Verwaltungsaufwand für die Kontrolle weg; Mehrausgaben werden uns aber auch nicht zurückerstattet.

Weitere Einkünfte / Sitzungsgelder: ca. 9.000 Euro / monatlich

Als Parteivorsitzende der SPD erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 9.000 Euro.

Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung: 368,11 Euro / monatlich
Als Abgeordnete muss ich mich selbst krankenversichern – ich bin gesetzlich versichert. In diesem Fall trägt der Deutsche Bundestag wie bei anderen Arbeitsnehmern knapp die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Beitragszuschuss beträgt derzeit 368,11 Euro monatlich.
Mitarbeiterpauschaule: 22.436 Euro (Arbeitnehmerbrutto) / monatlich

Für die Gehälter meines Büroteams steht mir monatlich ein Budget von 22.436 Euro Arbeitnehmer-Brutto zur Verfügung. In Berlin beschäftige ich derzeit zwei Büroleiterinnen mit einer geteilten Stelle sowie drei wissenschaftliche Referent*innen in Teilzeit; in meinem Wahlkreis-Büro arbeiten ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in Vollzeit sowie eine Mitarbeiterin in Teilzeit.

Ebenfalls aus diesem Budget finanzieren wir die Dienstreisekosten der Mitarbeiter und die Gehälter für PraktikantInnen. Weitere Mittel fließen anteilig in die Personalkosten eines Mitarbeiters der Baden-Württembergischen SPD-Landesgruppe und einer Mitarbeiterin der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion. Das Mitarbeiter-Budget verwaltet die Bundestagsverwaltung, nicht verbrauchte Mittel verfallen.

Büro und technische Ausstattung
Büroräume und ihre Möblierung im Bundestag werden vom Bundestag für die Dauer meiner Abgeordnetentätigkeit zur Verfügung gestellt. Die Ausstattung meines Wahlkreisbüros ebenso wie zum Beispiel Portokosten müssen aus der steuerfreien Kostenpauschale finanziert werden.
 
Bürokostenpauschale: 12.000 Euro / jährlich

Für Büromaterial, Software und die technische Ausstattung meiner Büros und meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht uns Abgeordneten jährlich ein Budget von 12.000 Euro zur Verfügung. Kosten im Rahmen dieses Budgets müssen einzeln nachgewiesen werden. Nicht verbrauchte Mittel verfallen; Mehrausgaben muss ich selbst finanzieren.

Dienstreisen

Der Deutsche Bundestag übernimmt bestimmte Kosten für Dienstreisen. Ich nutze überwiegend die mir für meine Abgeordnetentätigkeit bereitgestellte Bahncard 1. Klasse, aber auch innerdeutsche Flüge sowie eine Monatskarte der Berliner Verkehrsbetriebe (Tarifbereich AB) und die Nutzung des Bundestagsfahrdienstes in Berlin werden übernommen. Weitere mandatsbezogene Fahrtkosten (z.B. für ÖPNV, Taxi, Auto) müssen aus der steuerfreien Kostenpauschale finanziert werden.

Honorare und Spenden

Grundsätzlich hat jeder Abgeordnete das Recht, Spenden und Honorare in der Höhe anzunehmen, die er selbst für angemessen erachtet. Ich selbst nehme generell keine Spenden für meine politische Tätigkeit an; Wahlkreis-Spenden gehen direkt an die SPD und nicht an mich persönlich. Honorare für Publikationen oder Vorträge lehne ich ab.