Loßburg. Das Kinderheim Rodt in Loßburg liegt in einer
weitläufigen Anlage und arbeitet in vielen
unterschiedlichen, von alten Bäumen umsäumten,
Gebäuden. Bei einem Rundgang über das Gelände konnte die
Bundestagsabgeordnete Saskia Esken sich in Begleitung ihrer
Gastgeber ein Bild von der Arbeit in der Einrichtung der
Bruderhausdiakonie machen.
Der Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Württemberg,
Kornelius Knapp, hatte Esken nach Loßburg eingeladen, um
gemeinsam mit Edwin Benner, Fachbereichsleiter
Jugendhilfe des Jugendhilfeverbunds Kinderheim Rodt,
weiteren Expert:innen des Diakonischen Werks Württemberg
und der Bruderhausdiakonie mit der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Gespräch zu gehen. Thema war die
seit dem vorzeitigen Ende der vergangenen Legislatur ausstehende Weiterentwicklung der
inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. „Es ist uns wichtig, dass die
Gesetzesreform wie geplant umgesetzt wird. Die Ergebnisse des bisherigen intensiven
Beteiligungsprozesses und der daraus entwickelte Gesetzesentwurf für ein IKJHG aus der
letzten Legislaturperiode bieten dafür eine gute Grundlage.“, so Knapp.
Bei der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe geht es um die Überwindung der Trennung
von Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Ziel der Reform ist, dass
Einrichtungen wie das Kinderheim Rodt jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen
auch im Falle von Behinderungen individuell gerecht werden können. „Kinder und
Jugendliche sind – wie wir alle – in ihren Stärken und Schwächen, ihren Vorgeschichten
und ihren Bedürfnissen verschieden. Es hilft ihnen und ihren Eltern überhaupt nicht, sie
in Schubladen zu stecken“ machte Esken deutlich. Denn immer noch werden junge
Menschen mit Hilfebedarf nach ihrem IQ oder anderen vermeintlich objektiven Kriterien
in die Kategorien behindert oder nicht behindert und damit in unterschiedliche
Hilfesysteme eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt meist in jungen Jahren und wird den Kindern und Jugendlichen und ihren Entwicklungs- und Teilhabebedarfen oft nicht
gerecht. Die notwendige Durchlässigkeit, Flexibilität und bedarfsgerechte Anpassung von
Hilfen und Unterstützungen kann nur durch die anstehende Reform der Gesetzgebung
verbessert werden, wie die Expertinnen und Experten vor Ort erläuterten.
Darüber hinaus war der Entwurf des Bundeshaushalts 2026, besonders im Bereich der
Freiwilligen- und der Migrationsdienste, Thema bei diesem Austausch. Auch hier sieht
die Diakonie dringende Änderungsbedarfe im Zuge des parlamentarischen
Aushandlungsprozesses, um diese Dienste für die Zukunft stabil halten zu können. Esken
versprach, sich auch als Ausschussvorsitzende für die Belange einer solidarischen
Gesellschaft einzusetzen.
06.11.2025
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