BERLIN/ LANDKREIS CALW. Es ist nicht weniger als ein gigantisches Modernisierungsprogramm für Baden-Württemberg: Insgesamt 13,15 Milliarden Euro stellt der Bund dem Land Baden-Württemberg und den Städten und Gemeinden im Südwesten aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung, um in die öffentliche Infrastruktur zu investieren. Das haben SPD und CDU/CSU im Bund beschlossen. Jetzt berichtet die Bundestagsabgeordnete Saskia Esken, was das für die Kommunen im Landkreis Calw konkret bedeutet:
„Endlich nimmt Form an, wie die Milliarden des Bundes für die kommunale Infrastruktur bei uns in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg ankommen. 8,7 Milliarden Euro – und damit zwei Drittel der für Baden-Württemberg vorgesehenen Bundesmittel – wird die Landesregierung an die Kommunen weiterreichen. Jetzt zeichnet sich auch allmählich ab, wie dieses Geld aus dem Sondervermögen bei uns vor Ort ankommen soll.“
Für die Verteilung auf Städte und Gemeinden hat das Land für jede Kommune einzelne Förderbudgets festgelegt, die sich an der Einwohnerzahl orientieren. Damit haben Städte und Gemeinden und auch die Landkreise Klarheit und Planungssicherheit – und können die Mittel für konkrete Vorhaben einplanen.
Bundestagsabgeordnete Esken dazu: „Für den Kreis Calw und seine Städte und Gemeinden können auf diesem Weg in den nächsten Jahren rund 135 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die beiden großen Kreisstädte Calw und Nagold können mit rund 13-15 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln rechnen, die vor Ort in die kommunale Infrastruktur investiert werden, und auch kleinere Kommunen erhalten ein Budget, das ihrer Größe entspricht. Zusätzlich ist ein Budget für Investitionen des Landkreises Calw vorgesehen, der als Träger Schulen und Kreisklinik(en) eigene Infrastrukturvorhaben in einem Umfang von etwa 34 Millionen Euro planen kann.“
Mit diesem Budget können die Kommunen und die Landkreise in den nächsten zwölf Jahren in großem Umfang zusätzliche Investitionen anstoßen, wobei das Sondervermögen viele verschiedene Förderbereiche eröffnet: unter anderem Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Gesundheitsversorgung, Schulen und Kitas, Sportstätten, Wohnungsbau oder Energieinfrastruktur.
Die Abgeordnete Esken betont: „Wir wollen, dass die Menschen vor Ort sehen: Hier bewegt sich etwas. Hier können endlich Dinge umgesetzt werden, für die lange kein Geld da war. Gerade bei den Kommunen türmt sich ein riesiger Investitionsstau auf, der sich längst im Alltag bei den Menschen bemerkbar macht. Deshalb haben wir im Frühjahr das Grundgesetz geändert und ein 500-Milliarden-Euro Sondervermögen auf den Weg gebracht. Schon vor Jahren hatte ich deutlich gemacht, dass der Sanierungsstau bei der öffentlichen Infrastruktur ein Sondervermögen in diesem Umfang erfordert – nun haben wir es zur Bedingung für die Koalition mit CDU und CSU gemacht. Dabei war für uns immer klar, dass ein erheblicher Anteil dieser Mittel direkt an die Kommunen gehen muss. Ich freue mich deshalb riesig, dass diese langjährige Forderung jetzt ganz konkret und auch bei uns im Landkreis Calw Realität wird.“
Das Sondervermögen für Länder und Kommunen in der aktuellen, wirtschaftlich herausfordernden Lage ist auch ein riesiges Konjunkturprogramm: Zahlreiche lokale Unternehmen und Handwerksbetriebe werden von diesen zusätzlichen Aufträgen profitieren und die regionale Wirtschaft ankurbeln, ist sich Esken sicher. Damit profitiere die Region gleich zweimal von dem Sondervermögen für Länder und Kommunen.
„Bei den Vorgaben zur Umsetzung der Mittel aus dem Sondervermögen ist der Bund an die Grenzen dessen gegangen, was das Grundgesetz und das Haushaltsrecht hergeben. Auch der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass wir den Ländern und den Kommunen sehr, sehr weit entgegenkommen. Wir wollen, dass die Mittel schnell und unbürokratisch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Ich habe deshalb Verständnis dafür, dass manche Bürgermeister das Geld am liebsten sofort und vorab überwiesen bekämen. So einfach ist es leider nicht: Wir müssen sicherstellen, dass das Geld tatsächlich vor Ort für konkrete Investitionen verwendet werden. Das steht so im Grundgesetz und das sind wir auch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig, denn immerhin handelt es sich um kreditfinanzierte Sondermittel. In den Verhandlungen hat die SPD aber eine Reihe von Verbesserungen für die Kommunen durchgesetzt und z.B. den Förderbereich, wofür die Mittel verwendet werden können, erweitert. Das verschafft ihnen mehr Flexibilität, das Geld dort einzusetzen, wo es vor Ort am dringendsten benötigt wird und den größten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger schafft, führt die Calwer Abgeordnete aus.
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