Saskia Esken: „Rund 30.000 Beschäftigte profitieren hier von der Einführung des Mindestlohns - und die Volks-wirtschaft dazu.“

Die SPD-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Calw/Freudenstadt freut sich, dass die Betroffenen in ihrem Wahlkreis künftig deutlich mehr Geld zur Verfügung haben.

CALW/FREUDENSTADT. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Saskia Esken freut sich, dass durch den Beschluss des Bundestags seit Beginn des Jahres ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde gilt. „Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt dem Lohndumping ein Ende“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Calw/Freudenstadt. In den Landkreisen Calw und Freuden-stadt profitieren rund 30.000 Beschäftigte von der wichtigen arbeitsmarktpolitischen Weichenstellung. 

Bundesweit betrifft der Mindestlohn Berechnungen zufolge mindestens 3,7 Millionen Beschäftigte. Allein in den Landkreisen Calw und Freudenstadt sind es laut einer Studie des Pestel-Instituts bei rund 266.000 Einwohnern (Stand: 2011) mehr als 10.500 Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die bislang weniger als 6,50 Euro netto (entspricht 8,50 Euro brutto) verdient haben. Bei den Minijobbern sind es sogar fast 19.000 Menschen in den Kreisen Calw und Freudenstadt, die künftig durch ihre Arbeit mehr Geld zur Verfügung haben werden. Insgesamt, so hat es das Pestel-Institut bei einer landkreisgenauen ermittelt, profitieren im Landkreis Calw mehr als 16.000 Beschäftigte von der Einführung des Mindestlohns. Im Kreis Freudenstadt sind es laut der Studie mehr als 13.000 Männer und Frauen, denen der Mindestlohn eine größere finanzielle Unabhängigkeit beschert. „Allein diese positiven Zahlen wären schon Grund genug gewesen, den Mindestlohn einzuführen“, sagt Saskia Esken. Aber auch die Tatsache, dass die jährliche Kaufkraft der Betroffenen im Landkreis Calw durch die wichtige arbeitsmarktpolitische Weichenstellung im Durchschnitt um 2078 Euro, im Landkreis Freudenstadt sogar um 2133 Euro jährlich steigt, sei "ein weiteres starkes Argument für den Mindestlohn", so Esken. Im Landkreis Calw kann die Kaufkraftsumme insgesamt um rund 34 Millionen Euro zunehmen, im Landkreis Freudenstadt dürfte sie laut Pestel um 28 Millionen Euro jährlich steigen. „Damit wirkt sich der Mindestlohn nicht nur positiv für die bisher vom Lohndumping im Nordschwarzwald Betroffenen aus, er stärkt die gesamte Region“, freut sich Saskia Esken.

„Das ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, der 1. Januar 2015 hat damit das Potenzial, als eine der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre in die Geschichte einzugehen“, sagt Saskia Esken. Sie hat dabei längst nicht nur die Arbeitnehmer im Blick. „Der Mindestlohn schützt auch unsere mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon immer gute Löhne zahlen. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert.“

Alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Lediglich bei den Zeitungszustellern und dort, wo noch Tarifverträge unter Mindestlohn bestehen, gibt es zunächst Übergangsregelungen. Spätestens ab dem Jahr 2017 gilt der Mindestlohn dann aber überall. „Die Sozialdemokraten wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete. „Deshalb hat die SPD sich in der Koalition dafür eingesetzt, dass die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum Thema Mindestlohn zügig umgesetzt werden. „Der nicht immer einfache Kampf für diese Änderung hat sich gelohnt“, resümiert sie.

Schlupflöcher zur Umgehung der Lohnuntergrenze gibt es kaum. Dennoch werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Der soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn. Für die Kontrolle des Mindestlohns bei geringfügiger Beschäftigung sei es wichtig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern seit dem 1. Januar 2015 nun auch aufzeichnen müssen. „Das ist norwegischen, damit der Mindestlohn auch in diesem Bereich wirksam kontrolliert werden kann“, sagt Saskia Esken.

Die SPD-Politikerin freut aber auch, dass mit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) nun auch endlich Schluss mit der „Generation Praktikum“ ist. Praktikantinnen und Praktikanten bekommen zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. Darüber hinaus gibt es Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten. Dazu zählt zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.

Für alle Fragen zum Mindestlohn hat das Bundesarbeitsministerium eine spezielle Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter Telefon 030/60280028 erreichbar ist.

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