„Pflege ist dafür da, dass es den Menschen gut geht.“

SPD-Bundestagsabgeordnete Esken erinnert am Tag der Pflege 12. Mai an den Fokus der Pflegepolitik.

BERLIN/NAGOLD. „Für die SPD-Fraktion steht im Mittelpunkt jeder Pflegepolitik der Mensch“ erklärt die Bundestagsabgeordnete Saskia Esken zum Tag der Pflege am 12. Mai. Die Verbesserungen, die durch die Pflegestärkungsgesetze in dieser Legislaturperiode angestrebt und erreicht werden, kommen deshalb den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugute, nehmen aber auch die Situation derjenigen in den Blick, die in der Pflege berufstätig sind.

„Wir werden immer älter, und das ist doch zunächst einmal sehr erfreulich!“ stellt die Abgeordnete fest und sagt, die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und damit die Zunahme des Anteils betagter Menschen an der Gesamtbevölkerung seien ein Zeichen für medizinischen und gesellschaftlichen Fortschritt. Natürlich stellt die zunehmende Zahl von Menschen in sehr hohem Alter die Pflegepolitik vor fachliche, aber auch vor finanzielle Herausforderungen. „Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter zu stärken. Dabei muss klar sein: Pflege geht uns alle an!“ betont die Abgeordnete.

Zu den Pflegestärkungsgesetzen der großen Koalition in der aktuellen Legislatur informiert die Abgeordnete: Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. Dadurch erhalten rund 2,7 Millionen Pflegedürftige in Deutschland bereits seit dem 1.1.2015 mehr Leistungen. In der ambulanten Pflege wurden die Leistungen um rund 1,4 Mrd. Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund 1 Mrd. Euro. Pflegende Angehörige werden besser entlastet, indem die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden. Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöhte sich deutlich. Zusätzlich wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 vorgenommen, indem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Das heißt, die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt. An Demenz erkrankte Menschen bekommen nun erstmals auch Unterstützung.

Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll, wird die Rolle der Kommunen sowie die Pflegeberatung vor Ort deutlich gestärkt werden. Mit der ebenfalls geplanten Reform der Pflegeberufe soll die Pflege als Beruf deutlich attraktiver werden, um mehr Menschen für dieses wichtige Berufsfeld zu gewinnen.

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