Esken freut sich über ca. 250 Millionen Euro für Kommunen in Baden-Württemberg

Die SPD-Bundestagsabgeordnete begrüßt das so genannte Kommunalpaket, das heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, und die Sonderinvestitionen für finanzschwache Kommunen.

BERLIN. Am Vormittag hat das Bundeskabinett in Berlin den Entwurf für den Nachtragsetat 2015 beschlossen. Dieser Etat beinhaltet eine deutliche finanzielle Entlastung der Kommunen. Die Koalitionsregierung bringt somit das schon angekündigte 10-Milliarden-Euro-Paket für Zukunftsinvestitionen auf den Weg. Zudem  stehen weitere 1,5 Milliarden Euro zur Entlastung der Kommunen zur Verfügung.

„Ich bin sehr froh, dass wir ein ausgewogenes, wirtschaftlich vernünftiges und gewinnbringendes Investitionsprogramm auf den Weg bringen konnten. Für die Kommunen ist das sehr wichtig“, freut sich Saskia Esken.

Um finanzschwache Kommunen bei Investitionen zu unterstützen, wird außerdem ein umfassendes Sondervermögen eingerichtet, das 3,5 Milliarden Euro umfasst. „Auf Basis eines Schlüssels, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt, wird das Geld an die Bundesländer verteilt. Auf Baden-Württemberg kommen so 7,1 Prozent des Sondervermögens. Das sind fast 250 Millionen Euro für unser Ländle“, erklärt die Bundestagsabgeordnete.

Es sei nun Aufgabe der Länder, festzulegen, welche Kommunen als finanzschwach definiert werden. Die Gelder können für neue oder bereits geplante Projekte in den Bereichen Bildungsinfrastruktur, Klimaschutz und allgemeine Infrastruktur eingesetzt werden. „Wie die Konjunkturpakete der Jahre 2009 und folgende wird auch dieses Investitionspaket belebend wirken für Handwerk, Dienstleistung und Handel vor Ort und damit die Binnenwirtschaft stärken", verdeutlicht Esken die regionale Wirkung des Investitionsprogramms.

„Ich werde den Prozess weiter aufmerksam begleiten und mich sehr gerne auch dafür einsetzen, dass die Landkreise Calw und Freudenstadt vom erweiterten finanziellen Engagement des Bundes profitieren werden“, so Esken.

Nach derzeitigem Stand wird die abschließende Lesung im Bundestag am 22. Mai stattfinden. Nach Zustimmung des Bundesrates Anfang Juni kann das Gesetz dann in Kraft treten. 



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