NEUBULACH. Bei der Wärmewende wird niemand allein gelassen – dieser Grundsatz wurde von Saskia Esken und ihrem Kollegen, dem Vize-Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch bei einer Veranstaltung in Neubulach nochmals bestärkt. Gemeinsam mit Günther Garbe, dem technischen Leiter der Stadtwerke Altensteig, haben die beiden Abgeordneten mit den Gästen über das neue Heizungsgesetz und die kommunale Wärmeplanung diskutiert.
Miersch, der in der SPD-Bundestagsfraktion unter anderem die Bereiche Klimaschutz und Energie koordiniert und der direkt an der Entwicklung des Gesetzes beteiligt war, erklärte den Anwesenden den Inhalt der am 01.01.2024 in Kraft tretenden Regelungen. Demnach müsse, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen schnellstmöglich gesenkt werden. Und da Heizen und Warmwasser über ein Drittel des deutschen Energiebedarfs ausmachen, sei das Heizungsgesetz ein richtiger und wichtiger Schritt in diese Richtung.
Aber auch die Kommunen stehen vor einer großen Aufgabe. Denn im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung stehen sie nun in der Pflicht, Bürgerinnen und Bürger über die Angebote und Pläne bezüglich der kommunalen Wärmeversorgung zu informieren. Garbe gab einen detaillierten Einblick, wie die Stadtwerke Altensteig diesen Weg bereits seit einigen Jahren erfolgreich gehen. Seit Jahren setzen die Stadtwerke Altensteig erfolgreich auf Biomasse, PV und Großwärmepumpen. „Um die Energiewende erfolgreich umzusetzen, brauchen die Städte und Gemeinden entsprechende Leitlinien. Die kommunale Wärmeplanung ist ein Schritt in die richtige Richtung“ so Garbe.
Das Gesetz verpflichtet zunächst nur in Neubaugebieten schon ab dem kommenden Jahr zum Einbau von Heizungen, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb davon sind die Gebäudebesitzer erst ab dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, also in größeren Städten ab dem Jahr 2026, in ländlichen Gebieten ab dem Jahr 2028 von den neuen Regelungen betroffen. Miersch betonte hierbei, dass es bei der Verpflichtung nicht darum gehe, funktionierende Öl- oder Gasheizungen austauschen zu müssen. Nur wenn die Heizung irreparabel kaputt ist und ersetzt werden muss, gilt die Pflicht zu 65% erneuerbaren Energien und auch dann seien Übergangsfristen vorgesehen, um die Haushalte nicht zu überfordern.
Gleichzeitig sei klar, dass die fossilen Brennstoffe wie Öl und Gas in Zukunft immer teurer würden. Hausbesitzer, die deshalb oder aus Klimaschutzgründen schon heute ihre alte Heiztechnik gegen eine klimafreundliche Heizung austauschen wollen, können deshalb schon ab dem 1.1.24 mit einer Förderung kalkulieren. Für alle, die jetzt oder künftig investieren wollen oder müssen, sei ein Netz aus Förderung und Unterstützung gestrickt worden, um niemanden mit diesen Investitionen allein zu lassen und die Wärmewende für jeden bezahlbar zu gestalten. Bis zu 70% der Investitionen in klimaneutrales Heizen soll durch Fördergelder bezuschusst werden. Ganz wichtig war es für die SPD in diesem Zusammenhang, auch Mieterinnen und Mieter vor einer Überforderung durch steigende Kosten zu schützen.
Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Haushalt betonte Miersch, dass nun schnellmöglich eine Einigung über die Weiterfinanzierung der Förderprogramme hergestellt werden müsse. Auch Esken machte deutlich, dass hier Vertrauensschutz und Planungssicherheit im Vordergrund stehe, gerade nach der langen und schädlichen Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz. Es gelte unverändert, so die SPD-Parteivorsitzende Esken, „dass wir den Weg zur Klimaneutralität weiterverfolgen, denn der Klimawandel lässt sich nicht leugnen, den muss man bekämpfen. Die SPD ist jederzeit Garantin dafür, dass dieser Weg sozialverträglich, also für die Menschen sowohl praktisch als auch finanziell leistbar gestaltet wird.“
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